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Pflegegrade (früher Pflegestufen) beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung verschiedener Beeinträchtigungen. Der Grad der Selbstständigkeit wird mittels eines Punktesystems bestimmt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Als ambulanter Pflegedienst haben wir Versorgungsverträge mit allen zugelassenen Pflege- und Krankenkassen abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Verträge wurden Vergütungsvereinbarungen getroffen, die als Basis für unsere Abrechnung dienen. Dank dieser Vereinbarungen können wir die erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Pflege- oder Krankenkasse abrechnen.
Jeder Klient erhält bei uns einen festen Ansprechpartner. Auf diese Weise gewährleisten wir ein angenehmes und vertrauensvolles Miteinander.
Unsere Pflegekräfte dürfen keine Auskunft über die Pflegebedürftigen an beliebige Interessierte wie Angehörige oder Nachbarn geben. Informationen dürfen ausschließlich an Personen weitergegeben werden, die vom Klienten ausdrücklich benannt oder bevollmächtigt wurden.
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Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der pflegerischen Betreuung.
Unser Team besteht aus qualifiziertem und internationalem Fachpersonal.