Gut zu wissen

Sie haben die Fragen - wir die Antworten

Die Leistungen eines Pflegedienstes, sei es in der Altenpflege, Krankenpflege, Behindertenpflege, Betreuung oder Hauswirtschaft, können grundsätzlich von jedem in Anspruch genommen werden. Die Kosten für diese Leistungen werden entweder über die Krankenkasse, privat oder über das Sozialamt abgerechnet. Die einzige Voraussetzung für unseren Service ist, dass die zu pflegende Person in unserem Einzugsgebiet wohnt.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt auf Antrag eine individuelle Pflegebegutachtung bei Ihnen zu Hause durch, die zur Zuteilung eines Pflegegrades führt. Um einen Antrag auf Pflegebegutachtung zu stellen, genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne von Anfang an bei diesem Prozess!

Pflegegrade (früher Pflegestufen) beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung verschiedener Beeinträchtigungen. Der Grad der Selbstständigkeit wird mittels eines Punktesystems bestimmt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Als ambulanter Pflegedienst haben wir Versorgungsverträge mit allen zugelassenen Pflege- und Krankenkassen abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Verträge wurden Vergütungsvereinbarungen getroffen, die als Basis für unsere Abrechnung dienen. Dank dieser Vereinbarungen können wir die erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Pflege- oder Krankenkasse abrechnen.

Jeder Klient erhält bei uns einen festen Ansprechpartner. Auf diese Weise gewährleisten wir ein angenehmes und vertrauensvolles Miteinander.

Abhängig von Ihrer Pflegestufe und Ihrem individuellen Bedarf vereinbaren wir zunächst regelmäßige Termine zur ambulanten Betreuung durch unsere Mitarbeiter. Die üblichen Arbeitszeiten sind von 6 bis 22 Uhr. Kurzfristige Terminänderungen sind unter Einhaltung bestimmter Fristen gerne möglich.

Unsere Pflegekräfte dürfen keine Auskunft über die Pflegebedürftigen an beliebige Interessierte wie Angehörige oder Nachbarn geben. Informationen dürfen ausschließlich an Personen weitergegeben werden, die vom Klienten ausdrücklich benannt oder bevollmächtigt wurden.

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Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der pflegerischen Betreuung.

Unser Team besteht aus qualifiziertem und internationalem Fachpersonal.